Kosten
Die Sorge vor entstehenden Kosten sollte Sie nicht davon abhalten, rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Wenn Unsicherheit darüber besteht, ob und in welchem Umfang Kosten selbst getragen werden können, informiere ich Sie gerne bereits im Rahmen der Terminvereinbarung über die bestehenden Möglichkeiten.
Die Kontaktaufnahme – insbesondere über das Kontaktformular – löst selbstverständlich keine Kosten aus.
1. Beratungshilfe und Verfahrenskostenhilfe
Je nach persönlicher und wirtschaftlicher Situation besteht die Möglichkeit, staatliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Beratungshilfe für die außergerichtliche Beratung und Vertretung, sowie Verfahrenskostenhilfe für gerichtliche Verfahren.
Gerne bespreche ich gemeinsam mit Ihnen, ob die Voraussetzungen hierfür vorliegen.
2. Abrechnung nach dem RVG
Soweit keine staatliche Unterstützung in Betracht kommt, erfolgt die Abrechnung in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
3. Honorarvereinbarungen
In ausgewählten Einzelfällen kann eine individuelle Honorarvereinbarung getroffen werden. Diese wird stets transparent und vorab mit Ihnen besprochen.
4. Ratenzahlung
Für Selbstzahlerinnen und Selbstzahler besteht die Möglichkeit, eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Die Ausgestaltung erfolgt individuell und orientiert sich an Ihrer persönlichen Situation.
